Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CAP Computer-Anwendung-Programm GmbH Dresden
Aktuell gültiger Stand vom 1.11.2002
1. Allgemeines / Vertragsabschluß
1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
CAP Computer-Anwendung-Programm GmbH Dresden (im folgenden CAP genannt).
In Ergänzung hierzu gelten ggf. die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der
Hersteller, auf die ergänzend Bezug genommen wird.
1.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende
Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von CAP
schriftlich bestätigt wurden.
1.3 Unsere Angebote und Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte und
Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich
eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige
technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte
behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber
den gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der von uns angebotenen Erzeugnisse
beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt
der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse dienen.
1.4 Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche
Auftragsbestätigung oder die Annahme der Ware durch den Kunden
zustande.
1.5 Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem
Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der CAP GmbH.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Für die Lieferung gelten die Preise gemäß der Auftragsbestätigung.
2.2 Unsere Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer zuzüglich
evtl. anfallender Versandkosten.
2.3 Unsere Rechnungen sind mit
Lieferung der Ware und Übergabe der Rechnung sofort fällig und netto
ohne Abzug zahlbar. Im Falle eines Zahlungsverzuges von mehr als
sieben Tagen sind wir ohne besondere Mahnung berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen
Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines
darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel
oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber
entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des
Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine
Haftung.
2.4 Nimmt ein Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so
sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 60% des
Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu
verlangen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar
höheren Schadensersatz zu verlangen. Die pauschale Entschädigung
mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen
oder ein Schaden nicht entstanden sind.
2.5 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine
Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die
Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von
uns anerkannt.
3. Liefertermine und -fristen
3.1 Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die
vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der
Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der
Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird.
3.2 Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns
die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und
Unterlagen übergeben hat.
3.3 Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger
Zulieferungen an uns.
4. Leistungserfüllung
4.1 Wir sind berechtigt, zur teilweisen Vertragserfüllung Teillieferungen zu leisten.
Dies gilt nicht, wenn
der Besteller nachweist, daß eine Teilerfüllung des Vertrages für
ihn ohne Interesse ist.
Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten
als selbständige Lieferungen.
4.2 Als Erfüllungsort für alle
beiderseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen,
einschließlich eventueller Rückgewähransprüche, wird Dresden
vereinbart.
4.3 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald
die Sendung mit den Liefergegenständen unser Lager verläßt. Dies
gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.
4.4 Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma
können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller
keine ausdrücklichen Weisungen gibt. Der Versand erfolgt - sofern
nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist - für Rechnung des
Bestellers.
4.5 Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur
auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen
Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich
Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen
usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir
berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme
sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom
Vertrag.
5.2 Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat
uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
5.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den
Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben
wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung.
5.4 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der
anderen vermischten Sache zum Zeitpunkt der Vermischung. Ist die
Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller
uns anteilmäßig Miteigentum zu übertragen.
5.5 Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen
gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung in
Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.
6. Gewährleistung / Haftungsausschluß
6.1 Wir gewährleisten, daß die Liefergegenstände (mit Ausnahme von Software) nach dem
jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Bei Software muß nach dem Stand
von Wissenschaft und Technik ggf. mit Fehlern gerechnet werden.
Wir übernehmen keine Gewähr dafür, daß die Software für einen bestimmten, vom Lizenznehmer
angestrebten Zweck geeignet ist.
Software muß während einer Testzeit vom Kunden geprüft werden.
Während der Testzeit beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung
auf den Fall der Arglist. Der Kunde benutzt die Software in der Probezeit auf eigene Gefahr.
6.2 Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter
oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von
Anwendungsanweisungen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung
entstanden sind. Das Gleiche gilt für Mängel und Schäden, die
aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten
Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlende
Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind,
es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht
ursächlich für den gerügten Mangel sind.
6.3 Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder
Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche Absprache mit CAP
oder durch Personen vornehmen läßt, die
nicht von uns autorisiert wurden.
6.4 Offensichtliche Mängel
sind spätestens zwei Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich
anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche
ausgeschlossen.
6.5 Soweit ein von uns vertretender Mangel der
Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung
oder zur Ersatzleistung berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, vor
Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung eine
Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen.
6.6 Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, oder schlägt die
Mängelbeseitigung mindestens zweimal fehl, so ist der Käufer nach
seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine
angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
6.7 Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch
bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung, nur dann
gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fallen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
In jedem Fall ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden,
insbesondere Schaden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung,
Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder für anderen finanziellen Verlust
ausgeschlossen, die aufgrund der Benutzung unserer Software oder der Unfähigkeit,
diese Software zu verwenden, entstehen, selbst wenn wir von der Möglichkeit
eines Schadens unterrichtet worden sind.
7. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten
Bestellungen
7.1 Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung,
die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens,
die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder
Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über
Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers
bekannt werden.
7.2 Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn
die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu
vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den
entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 60% des
Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen
nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale
Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß
Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
8. Software,Literatur
8.1 An der von uns angebotenen Software nebst zugehöriger Dokumentation
(nachstehend gemeinsam als "Software" bezeichnet) bestehen
Schutzrechte von Dritten oder uns. Im erstgenannten Fall steht uns
das Recht zu, dem Vertragspartner Nutzungsrechte im nachgenannten
Umfang einzuräumen. Wir gewähren dem Kunden hiermit die nicht
ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die ihm überlassene
Software unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen, jedoch
ausschließlich im Rahmen seines Geschäftsbetriebes bzw. privat zu
nutzen.
8.2 Der Vertragspartner ist
berechtigt, die Software ausschließlich zu Sicherungszwecken und
unter Einbehaltung des Schutzrechtsvermerks der Originalkopie einmal
zu kopieren. Die Anfertigung weiterer Kopien bedarf in jedem Fall
unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
8.3 Der
Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese Lizenz insgesamt oder
teilweise auf Dritte zu übertragen, Unterlizenzverträge
abzuschließen, die Software an Dritte weiterzugeben, zu
veröffentlichen oder deren Benutzung zu gestatten. Der
Vertragspartner wird die Software darüber hinaus vor dem Zugriff
Dritter schützen und sämtliche Personen, die Zugang zur Software
haben, über die in dieser Klausel übernommene
Geheimhaltungsverpflichtung entsprechend unterrichten. Der
Vertragspartner hat für sämtliche Verstöße gegen die
Lizenzbedingungen einzustehen. Dies gilt auch für Verstöße durch
Personen, denen er Zugang zur Software einräumt. Auf Herausgabe von
Source-Codes hat der Vertragspartner grundsätzlich keinen
Anspruch.
8.4 Die Gewährleistung für Software richtet sich
grundsätzlich nach Ziffer 6 dieser Bedingungen. In Ergänzung wird
auf folgendes hingewiesen: Nach dem derzeit geltenden Stand der
Technik kann bei Software zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme häufig
das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen
werden. Da wir aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungspflichten
nur für Fehler einzustehen haben, die beim gewöhnlichen oder
vertraglich vorausgesetzten Gebrauch auftreten, ist es von dem
Umstand des geltend gemachten Fehlers abhängig, ob er
Gewährleistungspflichten betrifft oder nicht. Bei solcher Software
gilt auch eine Anweisung zur Umgehung der Auswirkung eines
Programmfehlers als ausreichende Nachbesserung.
8.5 Der
Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Software ohne unsere
vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung zu ändern, zu
dekompilieren, zu disassemblieren oder den Programmcode in
irgendeiner Form zu manipulieren.
8.6 Soweit die Auslieferung
von Software unter Beifügung von gesonderten Lizenzbedingungen
erfolgt, haben diese Vorrang. Mit der Entgegennahme der Software
erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
9. Verwendung von Kundendaten
9.1 Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden
betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu
verarbeiten.
10. Schlußbestimmungen
Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
10.1 Als Gerichtsstand wird im
Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten i.S.d. HGB sowie mit
juristischen Personen des öffentlichen Rechts, für alle aus dem
Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich
Wechsel- und Scheckklagen, Dresden vereinbart. Im übrigen gelten
die allgemeinen Gerichtsstandregelungen.
10.2 Alle Nebenabreden
und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form
gültig. Dies gilt auch für den Schriftformverzicht.
10.3 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben
die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden
Lieferverkehr gilt deutsches Recht.